Führerschein-Untersuchung

Rubrik: Freizeit, Urlaub, Sport, Beruf

IGeL-Text

Leistungsbeschreibung

IGeL - Führerschein-Untersuchung

Laut Fahrer­laubnis-Verordnung (FeV) ist für Führerscheinklas­sen ab 3,5 Tonnen Nutzlast eine Führerscheinunter­suchung er­forderlich, zu der eine Ver­kehrstauglichkeitsbescheinigung vom Hausarzt sowie ein Führer­scheingutachten vom Augenarzt gehört. Gerade für bestimmte Berufsgruppen wie Gefahrenguttrans­porteure, Fahrgastbeförderer sowie Berufskraftfahrer ist eine einwandfreie Sehschärfe und ausgeprägte Reaktionsstärke im Arbeitsalltag unverzichtbar. Zudem müssen LKW-Fahrer ab dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre ihren Führerschein verlängern lassen.

Aus diesem Grund sieht die europäische Führerscheinrichtlinie eine hausärztliche Verkehrstauglichkeitsprüfung vor, mit der die gesundheitliche Eignung für den Straßenverkehr fachärztlich geprüft wird. Das Verkehrstauglichkeitszertifikat muss vor Berufsantritt oder bei Verlängerung des Führerscheins bestimmter Fahrzeugklassen (C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.


Durchführung/Anwendung

Im Rahmen der Verkehrstauglichkeitsprüfung werden für bestimmte Führerscheinklassen verkehrsmedizinische und -psychologische Untersuchungen sowie Reaktionstests durchgeführt. Ziel der Führerschein-Untersuchung ist es, den Gesundheitszustand des Patienten und damit die individuelle Eignung für den Straßenverkehr zu prüfen.

Neben eingehender Anamnese führt der Hausarzt eine körperliche Untersuchung durch. Ergänzend werden Blutbild, Blutzucker, Urin, Schilddrüsen-Werte sowie die Nierenfunktionen labordiagnostisch erhoben. Mit der Auswertung der Befunde erfolgt ein abschließendes Beratungsgespräch.


Medizinische Indikation

Für Bus- und Berufskraftfahrer ist eine Verkehrstauglichkeitsbescheinigung sowohl vor Berufsantritt als auch bei Verlängerung des Führerscheins immer Pflicht. Das fachärztliche Zertifikat muss also für den Erwerb oder die Verlängerung der Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE vorgelegt werden.

Antragsteller mit einer Fahrberechtigung für Mofas, Motorräder, PKW oder Zugmaschinen (Führerscheinklasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T) benötigen eine Verkehrstauglichkeitsbescheinigung nur dann, wenn psychische oder physische Erkrankungen vorliegen.