Symptome

Geschmacksstörung

  • Beschreibung
  • Ursachen
  • Diagnose
  • Therapie

Beschreibung

Als Geschmacksstörungen, auch Dysgeusie genannt, werden verschiedene Ausprägungen eines krankhaft veränderten Geschmacksempfindens bezeichnet. 

Die Medizin unterscheidet zwischen qualitativen und quantitativen Geschmacksstörungen. Zu den häufiger auftretenden qualitativen Störungen gehören:

  • Parageusie (veränderte Wahrnehmung des Geschmackes)
  • Phantogeusie (Wahrnehmung nicht vorhandener Schmeckreize)
  • Agnogeusie (Geschmack wird nicht erkannt)
  • Pseudogeusie (Umdeutung eines tatsächlichen Geschmackes durch starke körperliche Erregung)

In die Gruppe der quantitativen Geschmacksstörungen fallen die folgenden Erscheinungen:

  • Hypergeusie (übersteigerte Empfindlichkeit gegenüber Geschmacksreizen)
  • Hypogeusie (verminderte Empfindlichkeit gegenüber Geschmacksreizen)
  • Ageusie (vollständiger Verlust des Geschmacksvermögens)

Ursachen

Nur in seltenen Fällen werden Menschen bereits mit einem gestörten Geschmackssinn geboren. Sehr viel häufiger erwerben die Betroffenen die Störung erst im Laufe ihres Lebens. Nach dem Ort der Ursache unterscheidet die Medizin drei Gruppen von Geschmacksstörungen.


Epitheliale Dysgeusie

Epitheliale Geschmacksstörungen beruhen auf Schädigungen an den Geschmacksknospen oder der Zungenschleimhaut. Als Auslöser solcher Schäden kommen in Betracht:


Nervale Dysgeusie

Nervalen Geschmacksstörungen liegen Schädigungen der sensorischen Hirnnerven zugrunde. Sie können hervorgerufen werden durch:

  • Ohroperationen und Zahnbehandlungen
  • Tumoren
  • Fazialisparese (Gesichtslähmung)
  • Diabetes mellitus
  • Tonsillektomie (Gaumenmandelentfernung)
  • Nervenentzündungen
  • schwere Kopfverletzungen


Zentrale Dysgeusie

Bei zentralen Geschmacksstörungen liegen degenerative Veränderungen der zentralen Geschmacksbahn im Gehirn vor. Für diese Schädigungen kommen unter anderem die folgenden Auslöser in Frage:

Diagnose

Anhaltende Geschmacksstörungen deuten möglicherweise auf eine Grunderkrankung hin. Betroffene können sich für eine genaue Diagnose an einen Neurologen oder einen Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (HNO) wenden.

In einem ersten Schritt bittet der behandelnde Arzt den Patienten, die Geschmacksstörung möglichst genau zu beschreiben. Wichtig für die Diagnose sind vor allem Informationen darüber, wie stark Ihr Geschmackssinn eingeschränkt ist, ob Sie nur bestimmte Schmeckreize nicht wahrnehmen können und inwieweit sich die Empfindlichkeit Ihrer Geschmacksnerven verändert hat. Außerdem erkundigt sich der Neurologe bzw. der HNO-Arzt nach begleitenden Beschwerden wie zum Beispiel Geruchsstörungen.

Der Anamnese folgt die Untersuchung der Nase und des Nasenrachens sowie des Mundraumes auf optische Auffälligkeiten. Anhand verschiedener Geschmackstests kann der behandelnde Facharzt die vorliegende Geschmacksstörung genauer klassifizieren.

Unter anderem muss der Patient Proben unterschiedlicher Geschmacksrichtungen korrekt zuordnen und ihre Geschmacksintensität beurteilen. Außerdem stehen technische Hilfsmittel zur Verfügung, mit denen die Hirnströme des Patienten nach einem Geschmacksreiz aufgezeichnet und ausgewertet werden können.

Zur weiteren Eingrenzung der Diagnose sind gegebenenfalls zusätzliche Untersuchungsmethoden notwendig:

Therapie

Geschmacksstörungen treten eher selten auf und bilden sich in der überwiegenden Zahl der Fälle innerhalb eines Jahres von allein wieder zurück. Im Übrigen orientiert sich die Therapie an den Erkrankungen, die das gestörte Geschmacksvermögen ausgelöst haben.

Wurde eine Entzündung der Mundschleimhaut als Ursache identifiziert, profitieren die Betroffenen von einer Antibiotikatherapie. Eine durch Medikamentennebenwirkungen verursachte Geschmacksstörung bessert sich nach dem Absetzen des Arzneimittels schon nach kurzer Zeit.

Ist der Geschmackssinn infolge einer Unterfunktion der Schilddrüse beeinträchtigt, sollte eine Hormonersatztherapie erfolgen. In einigen Fällen kann sich auch die Einnahme von Zinkgluconat positiv auf das Beschwerdebild auswirken.