Krankheiten und Behandlungsmöglichkeiten

Schlupflider

  • Krankheitsbild
  • Auftreten
  • Therapie

Krankheitsbild

Als Schlupflider werden erschlaffte und herabhängende Hautpartien des oberen Augenlides bezeichnet.

Ist das obere Augenlid bei geöffnetem Auge nicht oder nur teilweise sichtbar, spricht der Facharzt von einem Schlupflid. Dieses kann in unterschiedlichen Schweregraden auftreten und belastet den Patienten oftmals kaum, weshalb es sich beim Schlupflid häufig um ein kosmetisches Problem handelt.

Doch in einigen Fällen führen Schlupflider auch zu einer Beeinträchtigung des oberen Sehfeldes und zu einem unangenehmen Druck auf dem Auge. Leidet der Patient unter diesen Symptomen, sollten die Schlupflider operativ entfernt werden.

Auftreten

Schlupflider sind in der Regel altersbedingt, können aber auch erblich hervor­gerufen werden.

Durch eine ungesunde Lebensweise, die einen häufigen Schlafmangel beinhaltet, kann ihr Auftreten verstärkt werden.

Leidet ein Patient an Schlupflidern, sieht er oft sehr müde aus. Diese Tatsache wird von vielen Betroffenen ästhetisch störend empfunden.

Therapie

Besonders Frauen können leicht ausgeprägte Schlupflider leicht über­schminken und somit eine optische Verbesserung erzielen.

Werden die Schlupflider jedoch kosmetisch oder medizinisch als störend empfunden, kann ihnen nur mit einer Operation entgegengewirkt werden.

Hier kommt die sogenannte Oberlidplastik oder Oberlidstraffung zum Einsatz.

Der Augenarzt oder Chirurg muss zunächst untersuchen, ob lediglich die Haut des Oberlides oder auch deren Muskelgewebe erschlafft ist. Bei dem operativen Eingriff werden dann ein kleiner Hautstreifen und gegebenenfalls die unterliegende Muskelpartie entfernt.

Der Patient ist nach diesem Eingriff beschwerdefrei und die Schlupflider treten im Regelfall nicht wieder auf. Die Operationsnarbe verläuft meist direkt in der Lidfalte und ist somit kaum sichtbar.

Eine Operation der Schlupflider gilt immer dann als notwendig, wenn das Sehfeld des Patienten beeinträchtigt ist. Bei einer solchen medizinischen Indikation werden die Kosten von der zuständigen Krankenkasse getragen.

Lässt der Patient den Eingriff jedoch aus rein kosmetischen Gründen vornehmen, muss er selbst für die Kosten der Operation aufkommen.