Krankheiten und Behandlungsmöglichkeiten

Informationen über: Glutenunverträglichkeit

  • Krankheitsbild
  • Diagnose
  • Verlauf/Folgen
  • Ernährung
  • Verboten sind ...
  • Vorsicht bei ...

Krankheitsbild

Bei der Sprue, auch Zöliakie oder Glutenunverträglichkeit genannt, handelt es sich um eine Nahrungsmittelintoleranz bzw. -unverträglichkeit. Verantwortlich für die Erkrankung ist das Gluten, ein Eiweißanteil im Getreidekorn, der vor allem in Weizen und Roggen, aber auch in Gerste, Hafer, Dinkel und Grünkern zu finden ist.

In Deutschland leidet einer von 500 Menschen an dieser Erkrankung. Die Glutenunverträglichkeit kann zum ersten Mal im Kindesalter auftreten (dann wird sie Zöliakie genannt) oder erst im Erwachsenenalter (dann bezeichnet man sie als Sprue).

Solange Betroffene glutenhaltige Nahrung aufnehmen, kommt es zu chronisch wiederkehrenden Durchfällen. Ihr Stuhl ist schaumig breiig und übel riechend. Sie verlieren deutlich an Gewicht und bei Kindern treten Wachstumsstörungen auf. Auffällig sind ein großer, vorgewölbter Bauch bei dünnen Armen und Beinen sowie Misslaunigkeit. Besteht die Erkrankung unbehandelt über längere Zeit, kann es durch die schlechte Nahrungsverwertung zu weiteren Beschwerden kommen.


Die Veranlagung für die Erkrankung an Sprue wird vererbt

Die Ursache für diese Erkrankung beruht auf einer Überempfindlichkeit gegen Gluten. Die Veranlagung für die Überempfindlichkeit wird vererbt, das heißt allerdings nicht, dass Kinder betroffener Eltern auf jeden Fall erkranken.


Wann zum Arzt?

Sollten über einen längeren Zeitraum die genannten Beschwerden bei Ihnen oder Ihrem Kind auftreten, empfiehlt sich ein Arztbesuch.

Diagnose

Das Beschwerdebild und die körperliche Untersuchung liefern erste Anhaltspunkte.

Bei Kindern setzen die Beschwerden typischerweise einige Monate nach Beginn des Verzehrs glutenhaltiger Lebensmittel ein. Ein einfacher Bluttest auf entsprechende Antikörper weist auf die Erkrankung hin. Zur Bestätigung ist dann eine Biopsie (Entnahme einer Gewebsprobe, die unter dem Mikroskop untersucht wird) erforderlich.

Wenn sich die Beschwerden durch glutenfreie Ernährung bessern, spricht auch das für das Vorliegen einer Zöliakie.

Trotz der einfachen Diagnosemöglichkeit mittels Bluttest warten Betroffene durchschnittlich 13 Jahre auf eine Diagnose. Denn für die von den Patienten üblicherweise geschilderten Symptome kommt eine breite Palette von Krankheiten in Betracht.

Neu ist die Erkenntnis, dass erhöhte Pankreaswerte unklarer Ursache auch auf das Vorhandensein einer bislang nicht erkannten Sprue hinweisen können.

Verlauf/Folgen

Medikamente sind zur Behandlung der Zöliakie nicht nötig. Allerdings müssen durch die Zöliakie verursachte Mangelzustände teilweise medikamentös ausgeglichen werden, solange bis die Diät einen Effekt zeigt.


Halten Sie lebenslang Diät!

Einzig die Diät lässt nach 6 bis 9 Monaten die Schleimhautschäden wieder abklingen. Wer lebenslang Diät hält, bleibt gesund. Auch wer beschwerdefrei ist, muss unbedingt die Diät einhalten. Denn merkbare Beschwerden treten oft erst Jahre später auf. Die Spätfolgen können dann schwere Erkrankungen sein, die schwieriger zu heilen sind.


Die Erkrankung führt zu einer Schädigung des Dünndarms

Durch die Erkrankung wird die Schleimhaut des Dünndarms geschädigt. In der Folge können die Nährstoffe nicht mehr richtig aufgenommen werden. Dies führt zu Folgebeschwerden und -erkrankungen wie beispielsweise: Zungenbrennen, Schmelzdefekte an den Zähnen, Osteoporose (=Knochenschwund), Krampfneigung, Abmagerung, Verlust von Muskel- und Unterhautgewebe, häufigem Erbrechen, Blähungen, Völlegefühl, Störungen der Regelblutung, Potenzstörungen sowie ausgeprägten Vitamin- und Mineralstoffmangelzuständen.

Wenn konsequent eine glutenfreie Diät eingehalten wird, bilden sich die Veränderungen an der Schleimhaut des Darmes voll zurück und die Beschwerden verschwinden. Wichtig ist die Diät auch deshalb, weil sich andernfalls (nach längerem Bestehen der Erkrankung) Tumore im Darm bilden können.

Ernährung

Bei Ihrer Erkrankung handelt es sich um eine Überempfindlichkeitsreaktion auf Eiweißstoffe des Weizens, Roggens, Hafers und der Gerste. Diese Eiweißstoffe werden als Glutene bezeichnet.

Alle Lebensmittel, die diese Glutene enthalten, müssen Sie aus Ihrem Speiseplan vollständig streichen. Dieses ist manchmal nicht ganz einfach, weil viele Fertigprodukte verdeckt, ohne dass Sie es erahnen, Gluten enthalten. Hierzu zählen beispielsweise: Eiscreme, Hotdogs, Suppen, Soßen und viele andere.

Im Zweifelsfall verzichten Sie lieber, denn jede noch so kleine Diätsünde kann Ihren monatelangen Erfolg schnell zunichte machen! Das belegen aktuelle Studien eindrucksvoll. Sie haben ergeben, dass die Kost Betroffener zum Schutz ihrer Darmzotten weniger als 50 mg Gluten pro Tag enthalten sollte. Diese Menge entspricht etwa einem viertel Gramm Mehl und  ist bereits in wenigen Krümeln normalen Brotes enthalten.

Auch der bisherige Grenzwert für stärkehaltige Diätprodukte von 200 ppm (20 g Gluten pro 100 g Lebensmittel) halten einige Forscher mittlerweile für zu hoch. Sie sind der Ansicht, dass selbst 100 ppm für einige Zöliakiekranke schon zu viel sein können.


ERLAUBTE LEBENSMITTEL

Obst und Gemüse

unverarbeitetes, frisches Obst und Gemüse , Tiefkühlobst und Tiefkühlgemüse ohne jegliche weiteren Zusätze , Konserven, in deren Zutatenliste nur die Obst- und Gemüsesorten, Wasser, Zucker, Glukosesirup bzw. Salz aufgeführt sind

Nüsse und Ölsaaten

unverarbeitete Nusssorten, Mandeln, Leinsamen, Mohn, Sesam, Sonnenblumenkerne, Kürbiskerne, Pinienkerne

Milch und Milchprodukte, Käse, Käsezubereitungen

Milch, Naturjoghurt, Butter-, Dick- und Sauermilch, Quark, Sahne, Schmand, Hüttenkäse, Mascarpone, Creme fraiche, Kaffeesahne, Kondensmilch , Emmentaler, Gouda, Edamer, Tilsiter, Lindenberger, Grünländer, Parmesan, Frischkäse natur, Mozzarella und Feta in Salzlake, Schafskäse, Ziegenkäse

Fisch, Fischerzeugnisse, Fischkonserven

In frischer, unpanierter, ungewürzter Form ohne weiteren Zusätze: Fisch, Muscheln, Scampi, Krabben, Krebsfleisch, Garnelen, Austern , Fischkonserven im eigenen Saft und Öl

Fleisch & Wurst

Naturbelassen, ungewürzt, unpaniert, frisch oder tiefgekühlt: Fleisch vom Schwein, Rind, Schaf, Ziege, Geflügel, Lamm, Wild, Innereien

Getreide, Brot, Backwaren, Nudeln, Kartoffeln, Kartoffelerzeugnisse

Glutenfrei gekennzeichnet, Amaranth, Buchweizen, Mais, Reis, Hirse (Teffmehl), Quinoa, Wildreis, Kichererbsen, Farinha (Maniokmehl), Kastanien, Traubenkernmehl , glutenfrei gekennzeichnetes Brot und Mehl , frische Kartoffeln, Pellkartoffeln, Folienkartoffeln , glutenfrei gekennzeichnete Nudeln , echte asisatische Glasnudeln (bestehen ausschließlich aus Mungobohnenstärke und Wasser) , Reisnudeln , alle Sorten (Vorsicht: glutenhaltige Rankhilfen möglich) ,

Speisefette und / -öle

Butter, Butterschmalz, reines Schweineschmalz, Öle, reine Plattenfette ,

Süßigkeiten etc.

Süßungsmittel, Haushalts-, Puder-, Kandis-, brauner Zucker, Gelierzucker (1:1; 2:1; 3:1), Traubenzucker natur ohne Zusätze, Fruchtzucker , Brotaufstriche, Konfitüre, Gelee, Honig ,

Getränke

Mineral-, Tafel- und Heilwasser , Bohnenkaffee, löslicher, gefriergetrockneter Kaffee , reiner, nicht aromatisierter und vitaminisierter Kräuter-, Früchte- und Schwarzer Tee , reine Fruchtsäfte (Fruchtsaftgehalt 100 %) sowie Fruchtnektar und Fruchtsirup , Wein, Süßmost, Sekt, Prosecco, Obstbranntweine, Korn, klare Brände, Rum, Arrak, Gin, glutenfrei gekennzeichnetes Bier ,

Koch- und Backhilfsmittel

glutenfrei gekennzeichnete Mais-, Kartoffel-, Pfeilwurz-, Marantastärke, Reis- und Guarkernmehl (E 412), Tragant (E413), Johannisbrotkernmehl (E 410), Kuzu, Tapioka , Xantan (E 415), Carragen, Pektin, Gelierzucker , reine Gewürze wie Paprika, Pfeffer , reine Kräuter , Mischungen aus reinen Kräutern oder reinen Gewürzen , Glutamat (E620-625)

Verboten sind ...

 DIE FOLGENDEN LEBENSMITTEL SIND VERBOTEN !

Milch und Milchprodukte, Käse, Käsezubereitungen

Joghurt mit Keksen oder Getreide, Bei Malz kommt es auf das Ausgangsprodukt (Gerste, Reis, Mais) an.

Fisch, Fischerzeugnisse, Fischkonserven

panierter Fisch , Bratheringe, Bratrollmöpse ,

Fleisch & Wurst

paniertes Fleisch, Seitan (Fleischersatz aus Weizen) ,

Getreide, Brot, Backwaren, Nudeln, Kartoffeln, Kartoffelerzeugnisse

Weizen, Roggen, Hafer, Tritikale, Gerste, Dinkel, Grünkern, Einkorn, Emmer (Zweikorn), Kamut und alle weiteren Derivate in allen Formen (Mehle, Schrot, Flocken, Graupen, Grieß, Kleie), Bulgur (vorgekochter Weizen), Couscous (befeuchtete und zu Kügelchen zerriebener Grieß von Weizen) Tempuramehl (Mehlmischung, die Weizen enthält), fermentierte glutenhaltige Getreide , sämtliche, mit Gluten verunreinigte glutenfreie Getreidesorten durch Fremdkörner in der Packung oder durch Glutenverunreinigungen an den Abpackungs- und Verarbeitungsmaschinen , Udon (Bandnudel der japanischen Küche aus Weizenmehl), Somen (Fadennudel aus Buchweizen oder Weizenmehl) , Brote, mit der Bezeichnung "Mais-, Reis-, Soja-, Buchweizenbrot" ohne zusätzliche glutenfreie Kennzeichnung. Diese Brotsorten enthalten in der Regel nur 10 % der bezeichneten Getreidesorte ,

Süßigkeiten etc.

Schokolade mit Cerealien, Kekszusätzen ,

Getränke

Malzkaffee, Getreidekaffee, Surrogat , Bier, Malzbier, Reisbier, Brottrunk , Liköre, Whisky, Glühwein, Punsch , importierte Mais- und Reisbiere ,

Koch- und Backhilfsmittel

Frisch und BIO-Trockenhefe (aus Sicherheitsgründen nicht verwenden, da Weizen und Weizenkeime als Nährboden dienen kann) ,

Vorsicht bei ...

Die folgenden Lebensmittel sind gründlich zu prüfen (d.h. nur mit Zusatz "Glutenfrei" zu verwenden, also genau prüfen!)

Obst und Gemüse

Konserven mit Aroma- und Konservierungsstoffen, Geschmacksverstärkern, Säuerungsmitteln, Würzen, Lightprodukte etc. , Tiefkühlobst mit Süßstoff gesüßt, Tiefkühlgemüse mit Geschmackszutaten und/oder Bindemittel , kandierte Früchte, Äpfel mit Zuckerglasur, Trockenfrüchte, die über bemehlte Förderbänder gelaufen sind ,

Nüsse und Ölsaaten

kandierte Erzeugnisse wie gebrannte Mandeln, Mohn- und Nussbackmischungen, Studentenfutter ,

Milch und Milchprodukte, Käse, Käsezubereitungen

Light- und fettreduzierte Produkte , Produkte mit Frucht-, Müsli-, Kräuterzusätzen , Joghurt- und Quarkerzeugnisse , Sprühsahne auch mit Aromazusätzen, Milchschaum, Milchshakes, Cremes und Puddings, mit Vitaminen oder Nährstoffen angereicherte Milch , Käse und Käsezubereitungen, Light- und fettreduzierter Käse , Käsezubereitungen , Käseimitate , geriebener oder gewürfelter Käse (glutenhaltiger Trennmittelzusatz möglich) , Käse und Käsezubereitungen mit Frucht- und Kräuterzusätzen , Schimmelkäse, Harzer Käse, Schmelzkäse ,

Fisch, Fischerzeugnisse, Fischkonserven

Fischkonserven , Muscheln, Krabben, Scampi, Krebsfleisch, Garnelen und Austern mit Soßen und/oder Gewürzen , Surimi (Krebsfleischimitat aus Fischmuskeleiweiß mit Gewürzen, Bindemittel und anderen Zutaten) ,

Fleisch & Wurst

Gewürzt?, eingelegt, paniert, küchenfertig vorbereitet, tafelfertig vorbereitet, alle Fleischarten Dönerfleisch, Kochschinken, Fleisch im eigenen Saft, Corned Beef mit Gelee, Schmalzfleisch, In der Wurst und Kochschinken kann die Glutenbelastung durch glutenhaltige Bindemittel, Gewürzmischungen, Pökelhilfsmittel (Lake), Kutterhilfsmittel, Umrötehilfsstoffe, Geschmacksverstärker, Semmeln, Grütze und Mehl verursacht sein

Getreide, Brot, Backwaren, Nudeln, Kartoffeln, Kartoffelerzeugnisse

beim Einkauf von Getreide, das nicht als glutenfrei gekennzeichnet ist, sollten nur ganze Körner gekauft und anschließend gründlich kontrolliert werden, ob das Getreide mit anderen glutenhaltigen Körnern verunreinigt ist. auf keinen Fall dürfen zum Mahlen der Getreidesorten Mühlen verwendet werden, mit denen bereits glutenhaltiges Getreide gemahlen wurde. Steinmühlen werden häufig vom Hersteller mit glutenhaltigem Getreide eingemahlen. , Puffreis, Cornflakes (werden häufig mit Gerstenmalz gesüßt), Sago (aus Gerste), Popcorn, Kartoffelchips, Fertigpolenta, Fertig- oder Tiefkühlkartoffelpüree, Maisderivate , Pommes Frites-Erzeugnisse, Trockenspeisekartoffel-Erzeugnisse, Kartoffelpüree-Erzeugnisse, Erzeugnisse aus vorgeformten Kartoffelteigen (Kroketten, Gnocci, Schupfnudeln), gebratene Kartoffelerzeugnisse (Reibekuchen, Rösti), Kartoffelknödel-Erzeugnisse, Kartoffel-Knabbererzeugnisse (Chips, Sticks, etc.) ,

Speisefette und / -öle

Fette mit Zusätzen wie Kräuter, Gewürze, Halbfetterzeugnisse, Diätprodukte, Lightprodukte , Margarine, Öle ,

Süßigkeiten etc.

grundsätzlich können alle Süßigkeiten wie Schokolade, Schokoladenwaren, Bonbons, Dragees, Krokant, Lakritz, Gummibonbons, Gummibärchen, Kaugummis, Nougat, Reiswaffeln, Reiskräcker etc. Gluten enthalten, da von der Lebensmittelindustrie gerne Gerstenmalz als Süßungsmittel eingesetzt wird. Außerdem können zugesetzte Aromen ebenfalls glutenhaltig sein. , Vanillezucker, alle Süßstoffe (Pulver, Tabletten, Flüssigsüße), Geliermittel wie Gelierzauber, Diabetikerzucker, aromatisierter Traubenzucker , Brotaufstriche, Nuss-Nougat-Creme, Ahornsirup , Eis, sämtliche Eissorten aus der Eisdiele, abgepacktes Eis, Softeis ,

Getränke

aromatisiertes Mineralwasser, Kaffee und Tee , vitaminisierter Tee, isotone Getränke, Sirup für Getränke , Milchmischgetränke, kakaohaltige Getränke , Fruchtsaftgetränke, Limonaden, Brausen, Obst- und Gemüsesäfte mit Ballaststoffzusätzen (sind deklarationspflichtig) , glutenfreier Kaffeesatz aus Zichorie, Süßlupine, Soja ,

Koch- und Backhilfsmittel

Backpulver, Hirschhornsalz, Trockenhefe, Kuvertüre, Aromen , Tortenguss, Sahnestandmittel , gefärbte Blattgelatine , Muskatnüsse Gewürzzubereitungen, Gewürzpräparation, Gewürzsalz, Gewürzaromasalz, Würzen, Würzmischungen, Würzsoßen, Currypulver (Mischgewürz), Pommes-Gewürzsalz (Bitte genau prüfen, kann Mehl enthalten) , Senf, Mayonnaise, Meerrettich, Ketchup , Fischsauce, Chutney, Sojasauce , Kräuteressige, Essige mit Würz- und Kräuterbeimischungen, Malzessig

            Sonstiges

Fertiggerichte und Arzneimittel können Gluten enthalten. Besondere Vorsicht ist geboten bei Lebensmitteln, denen laut Zutatenliste Emulgatoren, Stabilisatoren und Bindemittel zugesetzt wurden (Suppen, Soßen, Hotdogs, Eiscreme, Senf Mayonnaise, Sojasoße, Bier, Schimmel- und Magerkäse u.a.). Sie enthalten oftmals versteckt Gluten. Gleiches gilt übrigens für Arzneimittel.

Seit 2005 muss nach der Allergen-Kenn­zeichnungs­verordnung der Glutengehalt bei fertig abgepackten Lebensmitteln deklariert werden


Tipps zum Austauschen

Für die Selbstherstellung von Brot können Sie Stärkemehl verwenden mit einem Zusatz von Johannisbrotkernmehl oder Tragant. Das Ausprobieren ist allerdings meist recht frustrierend, da gerade das Gluten als Kleber beim Backen dient. Leichter fällt es Ihnen, wenn Sie auf entsprechende Fertigpräparate zurückgreifen. Sie sind zum Beispiel erhältlich in Apotheken mit Diätabteilung, Naturkostläden und Reformhäusern. Dort gibt es mittlerweile auch recht gute Backmischungen.