Lückengebiss

Rubrik: Medizinisch-kosmetische Leistungen

IGeL-Text

Leistungsbeschreibung

IGeL - Lückengebiss

Zahnärzte sprechen von einem Lückengebiss, wenn im natürlichen Gebiss ein oder mehrere Zähne fehlen. Verschiedene Ursachen, wie das Ziehen von Zähnen, der unfallbedingte Zahnverlust, anhaltende Zahnerkrankungen oder die genetische Veranlagung zur fehlenden Zahnbildung, können zum Entstehen eines Lückengebisses beitragen. Ebenso führen Fehlstände im Kiefer (Lückenstand), Schiefstellungen oder zu kleine Zahnbreiten zu einem Lückgebiss.

Dennoch muss zwischen einer einzelnen Zahnlücke und einem Lückengebiss unterschieden werden. Zahnlücken sind oft vor allem aus ästhetischer Sicht störend. Lückengebisse dagegen führen bei Nicht-Behandlung zum Abbau des Kieferknochengewebes und gefährden damit die Festigkeit der noch vorhandenen Zähne. Zudem schränken Lückengebisse die Sprach- sowie Kaufunktionen erheblich ein.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um ein Lückengebiss zu behandeln. Je nach Ausmaß sowie Kieferzustand wird entweder ein festsitzender Zahnersatz (Implantate, Brücken) oder eine herausnehmbare Teilprothese als Behandlungsmaßnahme in Erwägung gezogen. Bei einem noch vollständigen Gebiss werden Lücken mit speziellen Zahnschienen behandelt.


Durchführung/Anwendung

Um den richtigen Zahnersatz – entweder als herausnehmbares oder festsitzendes Implantat – zu wählen, untersucht der Zahnarzt den Umfang der Gebissschäden, die noch vorhandene Gebissfunktion sowie die Knochenstruktur.

Für die Beurteilung des Lückengebisses kommen bestimmte Klassifikationssysteme verschiedener Autoren (Eichner, Wild und Kennedy) zum Einsatz. Diese helfen dem Zahnarzt bei der Bestimmung von Topografie, Zustand und Anzahl der Zähne (Stützzustand) sowie der Verfassung der „Lücke“.

Anhand dieser Klassifikation kann der Zahnarzt den Zahnersatz für das Lückengebiss (Lückenschluss) individuell auf die Bedürfnisse des Patienten abstimmen und entscheidet dann zwischen einer Teilprothese oder aber einem festsitzendem Implantat.


Medizinische Indikation

Der Lückenschluss eignet sich für folgende Kiefertypen:

  • weitauseinanderstehende Zahnlücken bei vollem Gebiss
  • Zahnlücke durch fehlendem, einzelnen Zahn
  • Verlust mehrerer Zahnreihen (einseitig, doppelt, mehrfach unterbrochen oder durchgängig)
  • stark reduziertes Gebiss (nur noch vereinzelte Verzahnung)