Ärztliche Bescheinigungen

Rubrik: Ärztliche Serviceleistungen

IGeL-Text

Leistungsbeschreibung

IGeL - Ärztliche Bescheinigungen

Ob im Beruf oder im Alltag - ärztliche Bescheinigun­gen sind ein wichtiger Bestandteil des Bürokratiewesens und werden immer stärker nachgefragt.

Außerhalb der kassenärztlichen Pflichten stellt der Arzt dem Patienten auf Wunsch eine Bescheinigung aus, die seinen Gesundheitszustand oder seine Eignung/Nichteignung für eine bestimmte Tätigkeit attestiert.

Eine solche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung eines Patienten kann von einem Facharzt für Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Arbeits- und Betriebsmedizin ausgestellt werden.


Durchführung/Anwendung

Abhängig von der jeweiligen Bescheinigung führt der Arzt die entsprechende Untersuchung durch, um den Gesundheitszustand des Patienten zu attestieren. Dabei wird in der Regel zwischen einer kurzen und einer ausführlichen Bescheinigung unterschieden.

Ärztliche Bescheinigungen und Atteste können unter anderem in folgenden Beispielen zum Einsatz kommen:

  • bei Berufsunfähigkeit
  • zur Schulbefreiung bei Krankheit
  • zur Sportbefreiung bei Krankheit
  • zur Bescheinigung über Infektionsfreiheit
  • zur Kindergartenuntersuchung
  • zur Schulaufnahmeuntersuchung
  • zum Versicherungsschutz bei Reiserücktritt
  • zur Attestierung des Sehvermögens
  • ...


Medizinische Indikation

Die ärztlichen Untersuchungen und Bescheinigungen kommen zum Einsatz, wenn der Patient eine bestimmte gesundheitliche Eignung nachweisen muss.