Wann darf nicht geimpft werden?

  • Allgemeine Richtlinien

Allgemeine Richtlinien

Damit Impfungen den Patienten vor Erkrankungen so effektiv wie möglich schützen, dürfen die Impfstoffe nur unter bestimmten Ausgangsbedingungen verabreicht werden. Nur bei stabiler Gesundheit des zu Impfenden darf das entsprechende Serum injiziert werden.

So darf der Patient bei Zutreffen einer oder mehrerer der folgenden Bedingungen nicht geimpft werden:

  • akute Erkrankung: Leidet der der Patient unter akuten Infektionen sollte ein geplanter Impftermin verschoben werden. Beträgt die Körpertemperatur maximal 38,5 Grad Celsius und ist das Allgemeinbefinden des zu Impfenden kaum gestört, kann der Impfstoff trotzdem gegeben werden.

  • Allergie: Sofern der Patient auf bestimmte Wirkstoffe der Impfung (Hilfsstoffe) allergisch ist, darf das zu verabreichende Serum den entsprechenden Verstärkerstoff (z.B. Hühnereiweiß) nicht enthalten. Bei Atembeschwerden oder einem allergischer Schock nach der Impfung muss sofort ein Arzt verständigt werden.

  • Immunstörungen: Um immungeschwächte Patienten (z.B. durch HIV, nach einer Transplantation) nicht zusätzlich zu entkräften, sollten keine Lebendimpfstoffe in dem Impfserum enthalten sind.

  • Schwangerschaft: Prinzipiell sollten einer werdenden Mutter während der Schwangerschaft keine Impfungen verabreicht werden. Speziell Impfseren mit Lebendimpfstoffen stellen ein mögliches Risiko für den Fötus dar. Aus diesem Grund sollten sämtliche Impfungen vor einer Schwangerschaft sorgfältig aufgefrischt werden.