Sozialmedizinische Beratung

Rubrik: Ärztliche Serviceleistungen

IGeL-Text

Leistungsbeschreibung

IGeL - Sozialmedizinische Beratung

Schwerwiegende Erkrankungen wie Krebs, Herzinfarkt, Schmerz­syndrome oder Schlaganfall können das Leben auf einen Schlag verändern und bedeuten oft eine tiefgreifende Veränderung des bisherigen Alltags.

Je nach Art der Erkrankung sind viele Betroffen gar nicht mehr oder nur eingeschränkt in der Lage, in ihren bisherigen Beruf zurückzukehren. In welchem Umfang der berufliche Einsatz noch möglich ist, kann der behandelnde Facharzt beurteilen.

Entsprechende Gutachten und Stellungnahmen können im Rahmen einer sozialmedizinischen Beratung und Betreuung erstellt werden. Aber nicht nur Angelegenheiten der Erwerbsunfähigkeit oder -minderung werden dabei geklärt. In der sozialmedizischen Beratung setzen sich der Facharzt und sein Patient zudem mit versicherungsrechtlichen Fragen auseinander.

Die unterstützende und beratende Funktion des Arztes spielt dabei eine wichtige Rolle, da dieser genauestens über die Erkrankung des Patienten und damit auch über die Notwendigkeit bestimmter Anträge Bescheid weiß.


Anwendung/Durchführung

Jeder Patient kann sich beim Facharzt zur sozialmedizinischen Beratung in der Praxis anmelden. Häufig ist sowieso der Arzt die erste Instanz bezüglich möglicher Versicherungs- und Rehabilitationsfragen.

Im Rahmen einer sozialmedizinischen Beratung erhalten Patienten in folgenden Bereichen Beratung und Unterstützung:

  • Rehabilitationsanträge
  • Anträge für medizinische Hilfsmittel
  • Kostenübernahme/Eigenbeteiligung
  • berufliche Wiedereingliederung
  • Umschulungsmaßnahmen
  • Arbeitsrecht bei Krankheit
  • Fragen zum Krankengeld und zur Lohnfortzahlung
  • Fragen zur Rentenversicherung
  • Antragstellung/Feststellung auf Schwerbehinderung

Zunächst setzt sich der Arzt mit diesen Fragen auseinander. Erst nachfolgend wird der Patient an die entsprechenden Institutionen für eine weitere Beratung überwiesen.


Medizinische Indikation

Eine sozialmedizinische Beratung kann bei jeder Erkrankung in Erwägung gezogen werden. In den meisten Fällen handelt es sich jedoch um schwerwiegende oder chronische Krankheitsbilder, die das alltägliche Leben maßgebend verändern.