Facelifting (Gesichtsstraffung)

Rubrik: Medizinisch-kosmetische Leistungen

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Leistungsbeschreibung

IGeL - Facelifting (Gesichtsstraffung)

Unter einem Facelifting ist die Straffung der Gesichtshaut zu verstehen, die aus altersbe­dingten Gründen erschlafft oder auch infolge von Erkrankungen deformiert ist.

Als natürliche Folge des Alterungsprozesses verliert die Haut an Volumen und Elastizität, was sich besonders im Gesicht- und Halsbereich äußert. Die Spannkraft der Haut und Muskulatur lässt nach, abgesunkene Augenbrauenpartien oder Fältchen am Mund und an den Augen entstehen.

Oftmals empfinden Betroffene das sichtbare Alter als Belastung und unästhetisch, wenn sie sich selbst jünger fühlen. Um ein vitaleres Aussehen zu erlangen, korrigieren plastische Chirurgen überschüssiges Hautgewebe im unteren, mittleren oder oberen Gesichtsbereich.

Erzielt wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einem reifen und gleichzeitig jugendlichen Aussehen, das sich dem gefühlten Alter des Patienten anpasst. Ein Facelift wird jedoch nicht nur bei Personen angewandt, die mit fortschreitendem Alter oder aufgrund anderer Einflüsse unzufriedener mit ihrem Äußeren werden.

Auch unfall- oder krankheitsbedingte Veränderungen der Gesichtszüge können mit einem Facelifting behandelt werden.


Durchführung/Anwendung

Damit der Patient während der bis zu dreistündigen Operation keine Schmerzen spürt, wird er betäubt: entweder lokal, in Vollnarkose oder er wird in einen Dämmerschlaf versetzt.

Dann schneidet der Chirurg von der Schläfe an bis zum Ohrläppchen die zuvor markierte Hautpartie weg. Um einen lanhanhahltenden Verjüngungseffekt zu erzielen, werden beim Facelifting zwei Schichten angehoben und geglättet: Neben der Straffung der Haut werden auch die Strukturen unter der Haut wie die Muskeln und das Bindegewebe korrigiert.

Das sogenannte superfizielle, muskulo-aponeuroitisches System (SMAS) als darunter liegende Schicht wird in ihre ursprüngliche Position gebracht und befestigt. Dadurch können langanhaltend jüngere Gesichtskonturen herbeigeführt und der natürliche Gesichtsausdruck erhalten bleiben.


Medizinische Indikation

Ein Facelift kann grundsätzlich bei allen Personen ab dem 40. Lebensjahr angewandt werden, die sich aufgrund ihrer erschlafften Haut an Gesicht und Hals unwohl fühlen. Sie klagen darüber, dass ihr gefühltes Alter mit dem sichtbaren Alter nicht übereinstimmt.

Neben Patienten, denen die äußerlichen Veränderungen als Folge des Älterwerdens anzusehen sind, wünschen sich auch zunehmend Personen mit „vorgealterter“ Gesichtshaut eine Straffung: Durch regelmäßigen Tabakkonsum, Gewichtsverlust oder übermäßiges Sonnenbaden mit natürlichem oder künstlichem UV-Licht verliert die Haut schneller an Elastizität. Obwohl die Patienten vergleichsweise noch gar nicht so alt sind, wirkt ihr Gesicht müde und „verbraucht“.

Darüber hinaus können eine Gesichtsstraffung auch bei Opfern von Unfällen erfolgen oder krankheitsbedingte Veränderungen der Haut ästhetische korrigiert werden.