Neugeborenen-Hörscreening

Rubrik: Vorsorge-Untersuchungen

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Leistungsbeschreibung

IGeL - Neugeborenen-Hörscreening

Das Neugeborenen-Hörscree­ning ist eine gesonderte Teilun­tersuchung des Neugeborenen­screenings und wird kurz nach der Geburt oder spätestens in den ersten Lebenstagen durchgeführt. Im Rahmen der Untersuchung werden durch eine Sonde bestimmte Schallreize auf das Innenohr ausgelöst und die Reaktion darauf beobachtet. Der Hals-Nasen-Ohren-Arzt überprüft auf diese Weise das Hörvermögen des Neugeborenen.

Es kommt vor, dass Säuglinge mit einem unterentwickelten Hörsystem oder mangelnder Hörfunktion zur Welt kommen. Oft wird ein solcher Hörfehler jedoch zu spät erkannt. Für eine altersgemäße Entwicklung des Kindes ist es jedoch entscheidend eine Hörstörung frühzeitig zu entdecken. Da vom Hörvermögen vor allem die spätere Sprachentwicklung abhängt und damit auch soziale Faktoren beeinflusst.

Wird eine Hörstörung durch ein Neugeborenen-Hörscreening rechtzeitig, das heißt innerhalb des ersten halben Jahres nach der Geburt, erkannt, können notwendige Behandlungen frühzeitig eingeleitet werden und die Sprachentwicklung verläuft ohne Beeinträchtigung. Das Neugeborenen-Hörscreening sollte spätestens bei der U3 durchgeführt worden sein.


Anwendung/Durchführung

Das Neugeborenen-Hörscreening kann nach zwei unterschiedlichen Messmethoden erfolgen: Entweder mithilfe des TEOAE-Tests oder BERA/AABR-Tests.


TEOAE-Test (Transitorisch evozierte otoakustische Emissionen)

Beim TEOAE-Test werden die sogenannten „otoakustischen Emissionen (OAE)“ gemessen. Hierbei wird eine Sonde in den Gehörgang des Babys eingesetzt, die einen speziellen Ton an das Innenohr auslöst. Bei einem gesunden Hörvermögen bzw. Hörganges nehmen die Sinneszellen der Hörschnecke den Ton auf und senden eine Art Echo von Schallwellen zurück an die Sonde. Kommt es allerdings nicht zu einer solchen Reaktion oder kaum messbaren „Antwort“ des Innenohrs, kann auf eine mangelnde Hörfunktion geschlossen werden. Gesichert ist dieses Ergebnis zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht. Da sich direkt nach der Geburt oftmals noch Fruchtwasser im Gehörgang des Babys befindet und das Testergebnis beeinflusst.

Aus diesem Grund wird ein auffälliges Ergebnis des Hörscreenings erneut überprüft. Hierfür wird dann oft die zweite Variante des Neugeborenen-Hörscreenings herangezogen. Oder aber es wird erneut die bisherige Variante, egal ob TEOAE oder BERA, durchgeführt.


BERA-Test (Hirnstammaudiometrie)

Beim BERA-Test wird dagegen die „Hirnstammaudiometrie“ gemessen. Hierbei wird mittels, am Kopf befestigter Elektroden, die Schallübertragung der Hörbahn zum Hirnstamm untersucht und dessen Verarbeitung des Tons ausgewertet. Dieser „Klick-Ton“ wird ebenfalls über eine Sonde im Innenohr oder durch ein Hörer-ähnliches Gerät am Ohr ausgelöst. Auch hier sollte bestenfalls ein normal funktionierendes Hörsystem eine wiederkehrende „Schallantwort“ auf den gegebenen Ton zurück senden.

Beide Verfahren sind nicht invasiv, nehmen kaum Zeit in Anspruch und sind für das Neugeborene vor allem schmerzfrei. Für die zwei Untersuchungsmethoden ist es jedoch von Vorteil, wenn die Säuglinge während der Messung schlafen. Vor allem beim BERA-Test ist das wichtig, da jede zusätzliche Bewegung des Säuglings die Signale des Hirnstamms zum Teil verfälschen kann.


Medizinische Indikation

Das Neugeborenen-Hörscreening ist eine Teiluntersuchung des Neugeborenenscreenings und wird noch vor Entlassung aus dem Krankenhaus, in den ersten drei Lebenstagen des Säuglings, durchgeführt. Erfolgt das Hörscreening in diesem Zeitraum nicht, sollte diese Untersuchung spätestens bei der U2 nachgeholt werden.