Flugtauglichkeitsuntersuchung

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Leistungsbeschreibung

IGeL - Flugtauglichkeitsuntersuchung

Die Flugtauglichkeitsuntersu­chung oder auch fliegerärztliche Tauglichkeits­untersuchung, ist ein gesetzlich vorgeschriebener und umfang­reicher medizi­nischer Check-Up, zur Ermittlung des Gesundheitszustandes von Anwärtern oder Inhabern einer Luftfahrzeugführerlizenz.

Dabei wird festgestellt, ob der Flugprüfling gesundheitlich dazu in der Lage ist, ein Luftfahrzeug zu führen. Die Untersuchung wird im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Tauglichkeitsrichtlinien durchgeführt.

Das medizinische Tauglichkeitszeugnis erfordert je Flugscheinklasse verschiedene Untersuchungen. Klasse 1 ist für Berufsflugzeugführer und Klasse 2 für Privatflieger. Doch auch bestimmtes Bodenpersonal muss eine Flugtauglichkeitsuntersuchung durchführen lassen, wie beispielsweise Fluglotsen (Klasse 3).

Die Tauglichkeitsuntersuchung muss regelmäßig erneuert werden.


Durchführung/Anwendung

Eine fachärztliche Flugtauglichkeitsuntersuchung ist sehr umfangreich. Die gesamten Vitalfunktionen des Anwärters in Bezug auf die Fluglizenz müssen überprüft und dokumentiert werden.

Zu Beginn der Flugtauglichkeitsprüfung führt der Fliegerarzt eine gründliche Anamnese durch, um Vorerkrankungen, Operationen und erblich bedingte Krankheiten festzustellen. Die individuelle Krankheitsgeschichte wird dabei genauestens vom Fliegerarzt protokolliert, da sie erster Anhaltspunkt für die Flugtauglichkeit ist.

Anschließend wird der gesundheitliche Allgemeinzustand des Patienten ermittelt. Dafür wird der Blutdruck gemessen, das Herz abgehört und die Lunge sowie der Bewegungsapparat auf Funktionsfähigkeit überprüft.

Nach diesem Check-Up folgen detaillierte Untersuchungen:

  • EKG, Belastungs-EKG, Lungenfunktionstest (Herz-Kreislaufsystem)
  • Blut- sowie Knochenmarkprobe (Blutbild, blutbildenden Organe)
  • Untersuchung auf schwere Hautkrankheiten und Hautanomalien (Hautzustand)
  • Untersuchung auf Trommelfellverletzungen, Nasennebenhöhlenfunktion, Kehlkopferkrankungen (HNO-Bereichs)
  • Überprüfung der Sehschärfe, Gesichtsfelduntersuchung (Augen)
  • Tests sowie Fragebögen für neurologische/physische Auffälligkeiten, Untersuchung auf Bewusstseinsstörungen, wie Epilepsien mithilfe des EEG (Zentralen und peripheren Nervensystems sowie der Psyche)

Anwärter auf die Flugklasse 1 und 3 haben zusätzlich noch eine fliegerpsychologische Untersuchung.

Erfüllt der Anwärter der Fluglizenz die im JAR-FCL 3 (Flight Crew Licensing for Pilots) festgehaltenen europäischen Richtlinien für die Flugtauglichkeit, erhält er das medizinische Flugtauglichkeitszeugnis, dass zum Führen eines Luftfahrzeugs befähigt.


Medizinische Indikation

Die Flugtauglichkeitsuntersuchung muss von jedem Anwärter oder Besitzer einer Luftfahrzeugführerlizenz absolviert und in regelmäßigen Abständen erneuert werden.