Die Gesundheit des Kindes von Geburt an im Blick

- Vorsorge für die Gesundheit Ihres Kindes
- U-Untersuchungen
- Zahnmedizinische Vorsorge für Kinder
- Check-Up Unterlagen
Vorsorge für die Gesundheit Ihres Kindes
Der Grundstein für eine lebenslange Gesundheit wird bereits im frühen Kindesalter gelegt. Schon während der Schwangerschaft werden die Vitalfunktionen des ungeborenen Babys sowie andere Parameter, die Auskunft über den gesundheitlichen Zustand geben, gründlich untersucht. Hieran schließen sich präventive Untersuchungen beim Kinderarzt an, die ab der Geburt des Kindes regelmäßig bis zum 10. Lebensjahr stattfinden.
Die Kindesentwicklung – ein individueller Prozess
Jedes Kind entwickelt sich in seinem ganz individuellen Tempo. Zwar gibt es sogenannte altersspezifische „Meilensteine“ der Kindesentwicklung, trotzdem sollte das von den Eltern nicht als bindender Richtwert angesehen werden. Denn eine langsamere Entwicklung muss nicht zwangsläufig auf eine Wachstumsstörung oder Krankheit schließen.
Zu unterscheiden sind davon allerdings deutliche Auffälligkeiten sowie Störungen in der Entwicklung des Kindes, die möglicherweise auf Erkrankungen deuten könnten. Für Eltern ist es oft nicht leicht abzuschätzen, ob die Entwicklung ihres Kindes wirklich „normal“ verläuft.
Deswegen dienen Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern dazu, zusammen mit einem Kinderarzt den körperlichen sowie geistigen Gesundheitszustand regelmäßig zu überprüfen.
Mehr über typische Kinderkrankheiten lesen Sie hier >>
Auffällige Entwicklungsverzögerungen
Diese Vorsorgeleistungen sind deshalb so wichtig, da sie die schrittweise Entwicklung des Kindes genauestens untersuchen und abklären, ob sich bestimmte Auffälligkeiten noch im Normbereich befinden oder näher untersucht werden sollten.
Durch diese periodisch stattfindenden Untersuchungen beim Kinderarzt können mögliche Gendefekte oder Krankheiten rechtzeitig festgestellt werden, was eine frühzeitige Therapie erlaubt und damit auch eine Heilung begünstigt.
Die erste Vorsorgeuntersuchung, außerhalb des Mutterleibes, erfolgt direkt nach der Geburt eines Kindes, die sogenannte U1. Von da an finden zunächst monatlich, dann einmal jährlich sogenannte U-Untersuchungen statt. Mehr hierzu lesen Sie unter dem Abschnitt U-Untersuchungen.
U-Untersuchungen
Die U1- bis U11-Untersuchungen sind auf unterschiedliche Entwicklungsstufen des Kindes, sowohl körperlich als auch mental, ausgelegt.
Überprüfung des Gesundheitszustandes und Verfassung des Kindes
Hierbei überprüft der Kinderarzt anhand organischer und anatomischer Werte sowie der Beurteilung der psychischen Verfassung, ob sich das Kind in einem gesunden Umfang entwickelt und es der jeweiligen Altersstufe entspricht.
Denn je eher eine Auffälligkeit festgestellt wird, desto schneller kann diese behandelt und je nach Ausmaß und Form, sogar geheilt werden.
Die Beurteilung des Gesundheitszustandes der Kinder bei den U-Untersuchungen soll nicht nur mögliche Erkrankungen oder Defekte rechtzeitig diagnostizieren, sondern auch unzureichende Zuwendung in Form von Missbrauchsspuren, Unterversorgung oder Verwahrlosung aufdecken.
Neben den U-Untersuchungen gibt es auch zwei J-Untersuchungen, die ab den 12. Lebensjahr in Anspruch genommen werden können. Im Folgenden sind alle wichtigen U-Untersuchungen sowie die J-Untersuchungen mit ihren medizinischen Anliegen aufgelistet:
U-Untersuchung |
Alter des Kindes |
Untersuchungsfokus |
U1 |
Direkt nach der Geburt
|
APGAR (Aussehen, Puls, Grundtonus, Atmung, Reflexe), Untersuchung des Nabelschnurblutes |
U2 |
3. bis 10. Lebenstag
|
Vitalfunktionen, Größe, Gewicht, Reflexe und Bewegungsapparat, Blutuntersuchung, Hörscreening |
U3 |
4. bis 5. Woche
|
Hüftscreening, Blutprobe, Vitalfunktionen, Anamnese (Entwicklung, Stuhlgang, Essverhalten etc.) durch die Eltern, Bestimmung der Größe und des Gewichts |
U4 |
3. bis 4. Monat
|
Vitalfunktionen, Seh- und Hörvermögen, Größe und Gewicht, Reaktionsfähigkeit, Sprachentwicklung |
U5 |
6. bis 7. Monat |
soziale- und sprachliche Entwicklung, Vitalfunktionen, Größe und Gewicht, Reaktionsvermögen, motorische Entwicklung, Hör- und Sehvermögen, Beweglichkeit |
U6 |
10. bis 12. Monat |
Vitalfunktion, Größe und Gewicht, Allergien, Seh- und Hörvermögen, Fein- und Grobmotorik (Krabbeln, Greifen, Festhalten, Stehen, Laufversuche), Sprachentwicklung |
U7 |
21. bis 24. Monat |
Sprach- und Hörvermögen, Sozialverhalten, Fein- und Grobmotorik, Vitalfunktionen, Größe und Gewicht |
U8 |
46. bis 48. Monat |
detaillierte Untersuchung der Vitalfunktionen (u.a. Niere und Schilddrüse), Blutprobe, Größe und Gewicht, Sprachentwicklung, Seh- und Hörfunktion, Konzentrations- und Wahrnehmungsvermögen |
U9 |
60. bis 64. Monat |
Wahrnehmungsvermögen, Grob- und Feinmotorik, Vitalfunktionen, Größe und Gewicht, Sprachentwicklung, Sozialverhalten |
U10 |
7 bis 8 Jahre |
Überprüfung der Vitalfunktionen sowie Untersuchung auf mögliche Entwicklungsstörungen |
U11 |
9 bis 10 Jahre |
Überprüfung der Vitalfunktionen sowie der Größe und des Gewichts, Untersuchung auf mögliche Verhaltens- oder Sozialisationsstörungen |
J1 |
13 bis 15 Jahre |
Untersuchung des allgemeinen Gesundheits- und Entwicklungszustandes, Überprüfung möglicher psychosomatischer Auffälligkeiten, Haltungsanomalien, Gesundheits- und Sexualverhalten |
J2 |
17 bis 18 Jahre |
Untersuchung des allgemeinen Gesundheits- und Entwicklungszustandes, Sozial-, Gesundheits- und Sexualverhalten, Überprüfung des Bewegungsapparates, Diabetes-Vorsorge |
Zahnmedizinische Vorsorge für Kinder
Um im Erwachsenenalter gesunde und schöne Zähne zu haben, muss eine regelmäßige Zahnkontrolle bereits im Kindesalter beginnen. Deswegen gehört neben den U-Untersuchungen, auch ein regelmäßiger Besuch des Zahnarztes zu einer umfangreichen Gesundheitsvorsorge beim Kind.
Zwei Mal im Jahr sollten Eltern die Zähne ihrer Kinder beim Zahnarzt kontrollieren lassen. Diese zahnmedizinische Vorsorgebehandlung dient nicht nur dazu Zahnzustand sowie -wachstum zu untersuchen, sondern auch auf die Mundhygiene des Kindes aufmerksam zu machen.
Auch die Milchzähne sind eine Untersuchung wert
Es ist falsch anzunehmen, dass Milchzähne – da sie sowieso noch ausfallen werden – keine zahnärztliche Betreuung brauchen. Denn diese jungen Zähne bilden die Grundlage für ein zukünftig gesundes Gebiss. So begünstigen von Karies befallene Milchzähne oftmals auch ein späteres, erhöhtes Kariesrisiko der Zweitzähne.
Außerdem sollte der kindliche Zahnwechsel regelmäßig überprüft werden, damit mögliche Fehlstellungen durch falsch durchgebrochene Zweitzähne schnell korrigiert und behandelt werden können. Zudem erhalten die Eltern beim Zahnarzt auch Vorsorgetipps für eine gesunde Zahngesundheit ihrer Kinder rund um die Themen Zähneputzen oder Folgen von Schnullern oder Nuckelflaschen.
Ab dem ersten Durchbruch der Milchzähne können Eltern mit ihren Kindern das erste Mal zum Zahnarzt gehen.
Check-Up Unterlagen
Es existieren eine Menge Vorsorgeleistungen die für die Gesundheit Ihres Kindes sowie dessen Entwicklungsschritte von Vorteil sind. Um dabei nicht den Überblick zu verlieren, gibt es spezielle Check-Up Hefte.
Die Check-Up Hefte dienen dazu, den Eltern einerseits die zeitliche Abfolge sowie den richtigen Zeitpunkt der einzelnen Untersuchungen aufzulisten sowie anderen behandelnden Ärzten die Untersuchungsergebnisse offen zu legen und transparent zugänglich zu machen.
Das Gelbe Vorsorgeheft
Die Untersuchungsergebnisse der U-Vorsorgeuntersuchungen werden im „Gelben Vorsorgeheft“, das die Mütter direkt nach der Geburt ausgehändigt bekommen, dokumentiert. Das gelbe Heft umfasst die Untersuchungen 1 bis 9.
Anhand dieses gelben Heftchens erfahren die Eltern, in welchem Alter, welche U-Untersuchung fällig ist. Außerdem kann der behandelnde Kinderarzt hieran feststellen, ob bisher alle Vorsorgeuntersuchungen stattgefunden haben.
Das grüne Check-Up Heft
Zudem gibt es zu dem gelben Heft auch noch ein grünes Vorsorgeheft mit zusätzlichen Check-Up Untersuchungen für das Kind oder den heranwachsenden Jugendlichen. Das grüne Check-Up Heft beinhaltet die U10, U11 und J2.
Diese Untersuchungen sind freiwillige Zusatzleistungen und sind nicht zwangsläufig notwendig, da sie in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen werden.
Der Impfpass
Im Rahmen der Vorsorge werden die Eltern zusätzlich auf den derzeitigen Impfstatus der Kinder aufmerksam gemacht. Die ersten Impfungen, unter anderem gegen Diphterie, Polio, Tetanus und Keuchhusten können dem Säugling ab der 9. Lebenswoche verabreicht werden.
Mehr zu Impfen und Impfmethoden >>
Das Datum, der Name der geimpften Krankheit sowie die Benennung des Impfstoffes werden im Impfpass dokumentiert, den die Eltern nach der ersten Impfung ausgehändigt bekommen.
Von da an sollte der Impfpass zu jeder U-Untersuchung mitgeführt werden, um so regelmäßig den Impfstatus ärztlich überprüfen zu lassen. Hier kann der Kinderarzt zudem noch offene Impfungen eintragen, damit die Eltern genauestens Bescheid wissen, welche Impfung oder Zweitimpfung wann durchgeführt werden sollte.
Auch noch im Erwachsenenalter gibt dieser Impfpass Aufschluss über die bisher verabreichten Impfungen. Denn anhand des Datums lässt sich so erkennen, welche Impfungen aufgefrischt werden müssen. So sollte beispielsweise eine Tetanus-Impfung alle zehn Jahre erneuert werden.
© FACHARZT24 (letzte Aktualisierung: 15.07.2014)