Vorsorge in der Schwangerschaft

  • Schwanger, was nun?
  • Mutterschaftsrichtlinien
  • Erkrankungen in der Schwangerschaft
  • Was gehört zur Vorsorge?
  • Ablauf der Untersuchungen
  • Individuelle Vorsorge
  • Eigenverantwortliche Vorsorge

Schwanger, was nun?

Eine Schwangerschaft ist ein freudiges Ereignis, das das Leben der wer­denden Mutter grundlegend verändert. Die Schwangerschaftsvorsorge nimmt in dieser Zeit einen besonders wichtigen Platz ein. Die Richtlinien hierfür sollten von der werdenden Mutter und auch dem Gynäkologen immer gewissenhaft eingehalten werden.

Vorsorgeuntersuchungen können Krankheiten ausschließen, frühzeitig erkennen oder einen genetischen Defekt diagnostizieren. 

Zudem hat jede schwangere Frau einen rechtlichen Anspruch auf ärztliche Versorgung und Betreuung. Durch diese rechtliche Grundlage sind die Krankenkassen dazu Schwangerschaftsvorsorgeverpflichtet, alle Kosten der notwendigen Untersuchungen und Behand­lungen zu übernehmen. Ausgeschlossen sind hierbei jedoch Zusatzuntersuchungen, die aus medi­zinischer Sicht nicht dringend notwendig sind.

Die Vorsorgeuntersuchungen dienen der Beob­achtung des Gesundheits­zustandes von Mutter und Kind. Ist die werdende Mutter gesund und vermeidet mögliche Gefahren, wie Alkohol oder Nikotin, kommt das auch der Entwicklung des Kindes zu gute.


Der Mutterpass ist Pflicht!

Ein besonders wichtiges Element der Schwangerschaftsvorsorge ist der Mutterpass. Er wird der werdenden Mutter nach der ersten Vorsorgeuntersuchung ausgehändigt. In ihm hält der behandelnde Arzt alle Untersuchungsergebnisse fest und dokumentiert so den Verlauf der Schwangerschaft.

Die werdende Mutter ist nach dem Erhalt des Passes dazu verpflichtet, ihn nicht nur zu jeder neuen Untersuchung mitzubringen, sondern auch im Alltag stets bei sich zu tragen. So können bei einem möglichen Unfall oder einer Verletzung alle nötigen Schritte zur Rettung des Kindes eingeleitet werden.

Mutterschaftsrichtlinien

Die Mutterschaftsrichtlinien wurden von dem Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen festgelegt und beinhalten Richtlinien, an die sich alle Beteil­igten bei der Vorsorgebehandlung halten müssen.

Die Richtlinien legen fest, welche Behandlungen von den Krankenkassen finanziell übernommen und von dem behandelnden Arzt durchgeführt werden müssen. So kann gewährleistet werden, dass jeder Schwangeren der gleiche Behandlungsaufwand zukommt und eine optimale Vorsorge stattfinden kann.

Mutterspass für KontrolluntersuchungenDie Mutterschaftsrichtlinien beinhalten im Detail folgende Punkte:

  • regelmäßige Untersuchungen
  • Überwachung des Gesundheitszustandes
  • individuelle Untersuchung je nach Risiko der Schwangeren
  • rechtzeitige Behandlung bei möglichen auftretenden Problemen
  • informieren und beraten
  • Serologische Untersuchungen auf bestehende oder überstandene Infektionen (Syphilis, Röteln oder Hepatitis B)
  • medikamentöse Maßnahmen und Verordnungen von Verband- und Heilmitteln
  • Kontrolle des Höhenstandes des Gebärmutterbodens (Tastuntersuchung)
  • Kontrolle der kindlichen Herztöne (CTG)
  • Kontrolle der Lage des Kindes (erst Ultraschall, später Tastuntersuchung)

Erkrankungen in der Schwangerschaft

Jede Schwangerschaft bringt typische Beschwerden mit sich. Meist leiden die Betroffenen unter Übelkeit, Erbrechen, Sodbrennen oder Verdauungs­problemen. Diese Beschwerden treten in der Regel in den ersten Wochen der Schwangerschaft auf und betreffen circa 80 Prozent der werdenden Mütter.

Doch neben diesen meist harmlosen Symptomen, können speziell durch die Schwangerschaft auch Erkrankungen ausgelöst werden, die behandelt werden müssen.

Folgende Erkrankungen können entstehen:

Als besonders gefährlich gilt die Blutgruppenunverträglichkeit. Bei diesem seltenen Defekt haben die Mutter und das ungeborene Kind unterschiedliche Blutgruppen. Das Blut der Mutter identifiziert diese Abweichung als Fremdkörper und bildet Antikörper, die für den Fötus lebensbedrohlich sein können. Wird eine solche Abweichung der Blutgruppen festgestellt, werden regelmäßige Injektionen verabreicht, die die Produktion der Antikörper verhindern.

Was gehört zur Vorsorge?

Zu der Vorsorgebetreuung zählen alle Untersuchungen, die den Gesundheits­zustand der Mutter und des Kindes in regelmäßigen Abständen feststellen. Zudem wird auch die Entwicklung des Kindes kontrolliert.

Diese Kontrolle erfolgt mittels drei Ultraschalluntersuchungen, die während der Schwangerschaft Pflicht sind.

Inhalte der VorsorgeuntersuchungenBei einem Verdacht auf eine Erkrankung oder ein Anzeichen für eine genetische Vorbelastung können diese Untersuchungen auch häufiger erfolgen und durch eine Doppler-Sonographie oder einen 3D-Ultraschall ergänzt werden. Bei diesen speziellen Untersuchungsmethoden können kleine Details des Kindes oder mögliche Veränderungen genauestens untersucht und beobachtet werden.

Speziell der 3D-Ultraschall kann auch auf den Wunsch der Mutter durchgeführt werden und wird in diesem Fall nicht von den Krankenkassen gezahlt.

Ablauf der Untersuchungen

Die Vorsorgeuntersuchungen beginnen sofort nach dem Feststellen der Schwangerschaft. In der Regel erfolgen während der Schwangerschaft 10 bis 12 Untersuchungen, die zu Beginn aller vier Wochen und gegen Ende der Schwanger­schaft alle 14 Tage durchgeführt werden.

Erstuntersuchung mit Feststellung der Schwangerschaft

Familiengeschichte, Eigenanamnese, Schwangerschaftsanamnese, Arbeits- und Sozialanamnese, Körpergewicht, Blutdruck, Urinwerte, Bestimmung von Blutgruppen, Hämoglobingehalt

bis zur 24. SSW alle 4 Wochen

ab der 28. SSW alle 3 Wochen, ab der 34. SSW alle 2 Wochen:

Gewichtsmessung, Blutdruckmessung, Untersuchung des Urins auf Eiweiß- und Zuckergehalt und Bakterien, Bestimmung des Hämoglobingehaltes, Feststellung des Höhenstandes des Gebärmutterfundus, Kontrolle der Herztöne des Kindes, Feststellung der Lage des Kindes

ab der 41. SSW jeden zweiten Tag

Feststellung des Höhenstandes des Gebärmutterfundus, Kontrolle der Herztöne des Kindes, Feststellung der Lage des Kindes, Blutdruckmessung

10 - 12 Tage nach dem errechneten Geburtstermin

stationäre Aufnahme der werdenden Mutter

Individuelle Vorsorge

Ergänzend zu den Vorsorgeuntersuchungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, können auch weitere Untersuchungen durchgeführt werden. Diese sollen meist eine genetische Vorbelastung ausschließen und das Wohl­ergehen des Kindes sichern.

 

Toxoplasmose-Test

Ausschluss einer Infektion mit der sogenannten Toxoplasmose, einer Krankheit die vorwiegend bei Katzen vorkommt, mit der sich aber auch immer wieder Schwangere infizieren. Unbehandelt kann die Infektion mitunter lebensbedrohlich für das ungeborene Kind sein.

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Untersuchung auf B-Streptokokken

Diese Untersuchung kann in den letzten Wochen der Schwangerschaft durchgeführt werden und soll die sogenannten Streptokokken bei der Mutter feststellen. Diese Bakterien sind für die Schwangere zwar ungefährlich, können aber für das Ungeborene ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen.

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Zuckerbelastungstest (OGTT)

Hierbei soll eine mögliche Zuckerbelastung bei der Mutter festgestellt und somit ein Schwangerschaftsdiabetes ausgeschlossen werden. Wird die Erkrankung nicht rechtzeitig festgestellt, kann es zu einer mögliche Früh-oder Fehlgeburt kommen.

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Zusatzdiagnostik

Ergänzend zu den gesetzlich vorgeschrieben Vorsorgeuntersuchungen, kann die Mutter auch um eine Zusatzdiagnostik bitten. Sie ist eine gängige Methode zur Früherkennung von Krankheiten und Fehlbildungen.

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Ersttrimester-Screening

Das Ersttrimester-Screening verbindet die Blutuntersuchung der Schwangeren mit einer Nackentransparenzmessung des Fötus. Das Diagnoseverfahren kann bereits frühzeitig Chromosomenanomalien, wie dem Down-Syndrom feststellen.

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Vaginalsonographie

Die Vaginalsonographie ist eine besondere Form des Ultraschalls, die Erkrankungen im Unterleib sichtbar macht und somit ein mögliches Gesundheitsrisiko für das ungeborene Kind verhindern kann.

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Eigenverantwortliche Vorsorge

Die Vorsorgeuntersuchungen können nur im vollen Maße von Nutzen sein, wenn auch die werdende Mutter für das Wohlbefinden des Kindes sorgt.

Sie sollte sich immer bewusst sein, dass alle schädlichen Umweltstoffe, die sie zu sich nimmt oder mit denen sie sich umgibt, nahezu ungefiltert an das ungeborene Kind weitergegeben werden.


Gesunde Ernährung ist besonders wichtig!Eigenverantworliche Vorsorge

In der Zeit der Schwangerschaft sollte die werdende Mutter auf risikoreiche Lebensmittel, wie rohes Fleisch oder Fisch, verzichten und reichlich Wasser trinken. Besonders die Schadstoffe, die durch das Rauchen oder den Alkoholgenuss aufgenommen werden, können zu irreparablen Schäden des Fötus führen. Die spezielle Akupunktur in der Schwangerschaft kann Mutter und Kind beruhigen und somit, neben einer gesunden Lebensweise, das Wohlergehen des Kindes stärken.


Achten Sie auf die Signale ihres Körpers!

Auch starke Erschütterungen, die beispielsweise durch sportliche Aktivitäten verursacht werden, sollten von der werdenden Mutter ab einem gewissen Fortschreiten der Schwangerschaft vermieden werden. Allgemein ist es wichtig, dass sich die Schwangere schont und auf die Signale ihres Körpers achtet, denn nur sie weiß, was für ihr ungeborenes Kind am besten ist.